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Und außerdem kennen sich die Arbeitgeber zumindest anteilig ungenügend mit Arbeitsrecht aus. Was natürlich keine Entschuldigung für rechtswidriges Verhalten ist.
Und außerdem kennen sich die Arbeitgeber zumindest anteilig ungenügend mit Arbeitsrecht aus. Was natürlich keine Entschuldigung für rechtswidriges Verhalten ist.