Tatsächlich muss das Flugzeug durch den Pfändungsaufkleber keinesfalls am Boden bleiben. Ryanair darf im Falle einer Pfändung weiter über die Maschine verfügen. Allerdings gilt bei einem Pfändungsverfahren: Begleicht der Schuldner die Summe nicht, droht eine Zwangsversteigerung.
Ich feiere das gerade sehr.
War eine 737, ist den Autoren wohl ein Oopsi unterlaufen m.
Ein wichtiger Unterschied, denn die 787 kostet neu um die 250 Millionen Euro, während die 737 neu nur läppische 110 wert ist.
Immer diese Geringpfänder …
Die 890€ um die es hier geht deckt auch die 737 locker.
Überrascht, dass die Machine überhaupt Ryanair gehört. Hätte gedacht, die sind bestimmt geleast.
Nachdem Ryanair sie weiter nutzen darf wird sie wohl nicht mehr in Österreich oder dessen Luftraum sein, und vermutlich fürs erste auch diesen nicht mehr anfliegen.
Damit macht es natürlich eine schöne Schlagzeile und schöne Social Media Posts, bringt die Klägerin aber nicht näher an ihr Geld.
Tja, die hohen Ölpreise werden so manches weitere Kleinunternehmen in den Abrund reißen… /s





